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Ein Tablet ist von hinten in einer Halterung fixiert.

Anbahnung und Einsatz eines vorhandenen Talkers (Sprachausgabecomputer) nach fachlicher Beratung um Selbstbestimmung, Mitbestimmung und soziale Teilhabe zu fördern

Kurze Zusammenfassung

Die betroffene Person besitzt einen Talker, konnte diesen bisher jedoch nicht nutzen. Durch fachliche Beratung und Schulung seines direkten Umfelds (Eltern, pädagogische und pflegerische Begleitung) wurde der Talker angepasst, kalibriert und erstmals aktiv eingesetzt. Ziel war es, technische Hürden zu überwinden, die Selbstbestimmung und Mitbestimmung der Person zu fördern und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Problembereich

Der Fall betrifft die pflegefachliche Umsetzung von Unterstützter Kommunikation bei einer Person mit schweren körperlichen Einschränkungen. Die Haupthindernisse lagen im bisher ungenutzten Talker, im fehlenden sicheren Umgang des Umfelds, in technischen Schwierigkeiten bei der Augensteuerung und in der Einbindung des Geräts in den Alltag.

Ort der Umsetzung

Die betroffene Person wird im Elternhaus pflegerisch und pädagogisch betreut.

Ausgangssituation

Die betoffene Person lebt mit schweren körperlichen Einschränkungen im Elternhaus und wird dort pflegerisch und pädagogisch betreut. Er kann nicht sprechen und seine Extremitäten nur minimal bewegen, weshalb er auf alternative Kommunikationsformen angewiesen ist.

Ein Talker mit Augensteuerung war bereits vorhanden, konnte jedoch bisher nicht genutzt werden, da das Umfeld den Umgang nicht gelernt hatte und die Person das Gerät nicht eigenständig starten konnte. Frühere pädagogische Maßnahmen haben die Fähigkeiten der Person zur aktiven Nutzung des Geräts zusätzlich eingeschränkt. Bisher wurde lediglich eine Ja-Nein-Kommunikation über farbige Karten eingesetzt, die nur begrenzt einsetzbar war.

Technische Hürden, fehlende Halterungen und mangelnde Routine im Alltag verhinderten bisher den Einsatz des Talkers.

Ziel

Das Umfeld soll über Bedeutung und Möglichkeiten Unterstützter Kommunikation beraten werden und Sicherheit im Umgang mit dem Talker gewinnen. Technische Hürden sollen beseitigt und das Gerät in den Alltag integriert werden. Der Klient soll dadurch seine Kommunikationsmöglichkeiten erweitern, eigene Entscheidungen mitteilen können und stärker an sozialen Situationen teilnehmen.

Bedarf

  • Das Gerät muss an die häusliche Situation angepasst werden.
  • Die Augensteuerung muss kalibriert werden.
  • Das Umfeld muss in der Nutzung beraten und geschult werden.

Flankierende Bedürfnisse

Für den Einsatz des Talkers werden geeignete Halterungen benötigt, damit das Gerät an unterschiedlichen Rollstühlen stabil befestigt werden kann und im häuslichen Umfeld praktikabel bleibt. Zudem werden spielerische Übungssequenzen in den Alltag integriert, um die Nutzung der Augensteuerung zu trainieren und die Ausdauer bei der Bedienung zu verbessern.

Eingesetzte Technologie

Talker mit Augensteuerung (Sprachausgabecomputer): Die Kommunikationshilfe Tobii Dynavox I-15 kann mittels Blicksteuerung, per Berührbildschirm und durch Schalter bedient werden.

Herausforderungen im Betrieb

Im Alltag zeigen sich weiterhin Herausforderungen bei der technischen Handhabung des Geräts sowie bei der konsequenten Einbindung in verschiedene Alltagssituationen. Pflege und Betreuung nehmen einen großen Teil des Tages ein, wodurch gezielte Kommunikationssituationen bewusst geschaffen werden müssen. Das Umfeld benötigt daher weiterhin Unterstützung, um Routine und Sicherheit im Umgang mit dem Talker zu entwickeln.

Ressourcen

  • Die betroffene Person ist aufmerksam, kommunikativ und motiviert.
  • Die Krankenkasse unterstützt die Bereitstellung von passenden Halterungen.

Pflegefachlicher Bezug

Der Einsatz des Talkers verbessert die pflegerische Versorgung, da der Klient aktiv kommunizieren kann und das Umfeld besser auf seine Bedürfnisse eingehen kann.

Ergebnis

  • Der Talker wird aktiv genutzt.
  • Technische Anpassungen und Kalibrierung wurden erfolgreich umgesetzt.
  • Das Umfeld erkennt zunehmend den Nutzen des Geräts.
  • Die betroffene Person kann zeigen, was er versteht und kommuniziert.
  • Erste Ziele der Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe wurden erreicht.
  • Eine Fortlaufende Begleitung notwendig, um Routine und Sicherheit im Einsatz zu gewährleisten.